IMPRESSUM
Veranstalter:
InterFest Event GmbH
Geschäftsführer: Simon Wissing & Andreas Birtel
Mallendarer Bachtal 2
56182 Urbar
Telefon: 0261-57999-25
Telefax: 0261-57999-29
Mail: info(at)farbrausch-festival.de
Copyrights:
Da auch Fotografen auf dem Festival unterwegs sind und diese Ihre Fotos im Internet veröffentlichen werden, tritt der Festivalbesucher (mit dem Kauf des Tickets) sämtliche persönlichen Bildrechte ab, die in Zusammenhang mit diesem Event stehen.
Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) der InterFest Event GmbH, Mallendarer Bachtal 2, 56182 Urbar (nachfolgend als „Veranstalter“ bezeichnet)
§ 1 – Allgemeines zu den AGB
1.1 Die folgenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Erwerber und/oder Besitzer einer Eintrittskarte für ein Farbrausch Festival und/oder Besucher eines Farbrausch Festivals (nachfolgend insgesamt als „Besucher“ bezeichnet).
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Besuchers werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Veranstalter in Kenntnis dieser Bedingungen seine Leistungen ohne Vorbehalt anbietet und erbringt.
§ 2 – Verkauf der Eintrittskarten/ Mindestalter für den Eintritt
2.1 Der Verkauf von Eintrittskarten für das Farbrausch Festival (nachfolgend als „Tickets“ bezeichnet) erfolgt ausschließlich über die Webseite www.farbrausch-festival.de (oder deren Facebook Seiten), der Webseite www.vivenu.com der vivenu GmbH und durch die vom Veranstalter autorisierten Vorverkaufsstellen.
2.2 Der Eintritt zu einem Farbrausch Festival ist ausdrücklich nur Personen gestattet, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. Selbst wenn der Besucher unter 16 Jahren eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an der Veranstaltung vorlegt, kann der Veranstalter hierzu keine Ausnahme machen.
2.3 Besucher sind verpflichtet, nach Aufforderung des Sicherheitspersonals ihr Alter in geeigneter Form (z. B. Vorlage eines Personalausweises) nachzuweisen. Sollte sich ein Besucher weigern, einen solchen Nachweis zu erbringen, oder keinen entsprechenden Nachweis vorlegen können, ist der Veranstalter dazu berechtigt, den Besucher für die Dauer des fehlenden Nachweises von der Veranstaltung auszuschließen. Die Rückerstattung des Kartenpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 3 – Verkauf der Eintrittskarten über das Internet
3.1 Zum Verkauf der Tickets über das Internet bedient sich der Veranstalter eines gesonderten elektronischen Ticketsystems im Internet. Die hierfür geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Fall eines Ticket-Erwerbs über dieses System ebenfalls zu beachten.
3.2 Bei dem Verkauf der Tickets über das Internet werden derzeit ausschließlich so genannte eTickets angeboten. Es handelt sich hierbei um Tickets, die der Besucher nach Bezahlung als PDF-Datei entweder herunterladen oder vom Ticketvermittler per E-Mail übermittelt bekommt. Für den Einlass auf die Veranstaltung ist ein Ausdruck des Tickets erforderlich. Die Möglichkeit eines Zugriffs auf die hierzu erforderlichen IT-Infrastruktur (Computer, Drucker, Software, Internetzugang) obliegt dem Besucher.
3.3 Das Angebot zum Erwerb eines Tickets über das elektronische Ticketsystem des Ticketvermittlers im Internet ist freibleibend und unverbindlich. Erst mit der Bestellung eines Tickets und gleichzeitiger Bestätigung des Kunden, sich mit den AGB des Ticketvermittlers und ggf. des jeweiligen Veranstalters einverstanden zu erklären, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Abwicklungsvertrages ab. Der Ticketvermittler wird den Eingang der Bestellung gegenüber dem Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung durch den Ticketvermittler dar.
3.4 Das Angebot zum Erwerb eines Tickets über das elektronische Ticketsystem im Internet ist freibleibend und unverbindlich. Erst mit der Bestellung eines Tickets und gleichzeitiger Bestätigung des Besuchers, die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und des Anbieters des elektronischen Ticketsystems zu akzeptieren, gibt der Besucher ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Ticketvermittler wird den Eingang der Bestellung gegenüber dem Besucher unverzüglich per E-Mail bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung durch den Ticketvermittler oder den Veranstalter dar.
3.5 Wird dem Besucher die Möglichkeit eines Herunterladens des Tickets bereitgestellt, nimmt der Ticketvermittler und der Veranstalter spätestens hiermit jeweils für seine angebotenen Leistungen das Vertragsangebot des Besuchers an. Andernfalls ist der Ticketvermittler und der Veranstalter berechtigt, das Vertragsangebot des Besuchers durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder eines eTickets per E-Mail innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen, sofern diese Annahmeerklärung noch rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung erfolgt.
3.5 Bei den Farbrausch Festivals handelt es sich insbesondere um eine Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung, die der Veranstalter zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbringt. Gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist in diesem Fall vorgesehen, dass die für Fernabsatzverträge geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Recht zum Widerruf, keine Anwendung finden. Selbst im Fall eines Kaufs des Tickets mittels Fernabsatz über das Internet besteht daher kein Widerrufsrecht für den Besucher. Ein Umtausch oder eine Rückgabe der Tickets kommt aus diesem Grund nicht in Betracht.
§ 4 – Hausrecht des Veranstalters – Sicherheits- und Warnhinweise
4.1 Mit Erwerb erkennt der Besucher das Hausrecht des Veranstalters und die Festivalordnung des Veranstalters an. Zur Gewährleistung einer sicheren Veranstaltung setzt der Veranstalter Sicherheitspersonal ein. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist daher unbedingt Folge zu leisten. Sollte ein Besucher trotz vorheriger Aufforderungen und Hinweisen des Sicherheitspersonals diesen nicht nachkommen und insbesondere gegen die nachfolgenden Warn- und Sicherheitshinweise verstoßen, ist der Veranstalter berechtigt, gegenüber dem Besucher einen Platzverweis auszusprechen und ihn von der Veranstaltung zu verweisen und/oder von künftigen Veranstaltungen auszuschließen. Für den Besucher besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
4.2 Dem Besucher der Veranstaltung ist bekannt, dass bei der Veranstaltung insbesondere auch laute Musik gespielt wird, so dass naturgemäß ein erhöhter Schallpegel zu erwarten ist. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt insofern auf eigene Gefahr des Besuchers. Besuchern des Festivals wird empfohlen, sich mit entsprechenden Mitteln wie z. B. Ohrstöpseln davor zu schützen. Dies gilt insbesondere für Besucher, die entsprechende Vorbelastungen (z.B. Tinnitus-Erkrankung) aufweisen. Sofern der Veranstalter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich eine Schallbelastung über die insofern für entsprechende Veranstaltungen übliche Schallbelastung verursacht, ist eine Haftung des Veranstalters für Hör- und Gesundheitsschäden oder -beeinträchtigungen der Besucher aufgrund des auf der Veranstaltung auftretenden Schallpegels ausgeschlossen.
4.3 Dem Besucher der Veranstaltung ist bekannt, dass das Werfen mit Farbpulver fester Bestandteil der Veranstaltung ist. Dem Veranstalter ist bislang nicht bekannt, dass das Werfen mit Farbpulver auf der Veranstaltung zu einer wesentlichen Beeinträchtigungen der Gesundheit oder des Wohlbefindens der Besucher geführt hat. Dennoch sind alle Besucher dazu angehalten, beim Werfen mit dem Farbpulver Rücksicht auf andere Besucher zu nehmen. Insbesondere das Bewerfen anderer Besucher mit dem Farbpulver im Bereich von Augen, Mund und Nase hat zu unterbleiben. Trägern von Kontaktlinsen wird vorsorglich empfohlen, auf diese zu verzichten oder die Augen z.B. durch Tragen einer Taucherbrille zu schützen. Sofern ein Besucher eine Unverträglichkeit oder Gesundheitsbeeinträchtigungen verspürt, ist das Farbpulver mit viel klarem Wasser abzuspülen. Sollte ein Besucher auch nach der Veranstaltung eine weitere Gesundheitsbeeinträchtigung verspüren, wird in diesem Fall dringend empfohlen, unverzüglich einen Arzt aufzusuchen.
4.4 Nach den bisherigen Erfahrungen des Veranstalters lassen sich die Farbanteile des Farbpulvers nach der Veranstaltung von der Haut, aus den Haaren und von Bekleidungsstücken, Taschen und sonstigen textilen Accessoires zumindest durch mehrmaliges Waschen oder Reinigen entfernen. Insbesondere bei Regen kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass eine stärkere Reaktion des Farbpulvers mit gefärbten oder getönten Haaren, insbesondere blondierten Haaren erfolgt. Es wird dringend empfohlen, elektronische Geräte wie zum Beispiel Mobiltelefone vor einem Kontakt mit dem Farbpulver zu schützen. Eine Haftung des Veranstalters für Haarverfärbungen oder farbliche Beeinträchtigungen von Bekleidungsstücken, Taschen oder sonstigen Accessoires (insbesondere elektronischer Geräte) wird ausgeschlossen, sofern diese durch den Veranstalter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
4.5 Auf der Veranstaltung kann der Besucher vom Veranstalter zertifizierte Farbpulverbeutel gegen Entgelt erwerben. Zum Schutz der Gesundheit der anderen Besucher sind das Mitbringen und die Verwendung von eigenem Farbpulver durch den Besucher strengstens verboten. Das Mitbringen und der Besitz von eigenen Speisen und Getränken, Betäubungsmitteln, Waffen, Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen wie z. B. Glasflaschen sind ebenfalls strengstens verboten.
4.6 Sollte das Sicherheitspersonal bei den Einlasskontrollen oder während der Veranstaltung entsprechende Gegenstände bei einem Besucher feststellen, hat dieser diese Gegenstände freiwillig abzugeben. Andernfalls wird ihm der Zugang zur Veranstaltung auch im Fall eines gültigen Tickets verwehrt bzw. er wird von der Veranstaltung verwiesen.
4.7 Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass auf Veranstaltungen dieser Größe Sachen von Besuchern leicht verloren gehen können oder gestohlen werden. Für verlorene oder gestohlene Sachen der Besucher übernimmt der Veranstalter keine Haftung, sofern dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters zurückzuführen ist.
§ 5 – Bild- und Tonaufnahmen
5.1 Das Fotografieren, Filmen und die Erstellung von Tonaufnahmen während der Veranstaltung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist der Veranstalter insbesondere berechtigt, die Löschung dieser Aufnahme zu verlangen.
§ 6 – Verlegung einer Veranstaltung/ Umtausch der Tickets
6.1 Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange aufgrund der Wetterumstände nicht Gefahr für Leib und Leben der Besucher besteht. Bei Durchführung der Veranstaltung ist eine Rückgabe oder ein Umtausch des Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises ausgeschlossen.
6.2 Muss der Veranstalter den geplanten Veranstaltungstermin aufgrund von höherer Gewalt (zum Beispiel eines Unwetters, anderer Naturereignisse oder einer pandemischen Lage), einer gerichtlichen Anordnung oder einem Problem mit einer behördlichen Genehmigung bereits vor Beginn der Veranstaltung für den geplanten Termin absagen, ist er dazu berechtigt, die Veranstaltung auf einen anderen Termin und gegebenenfalls an einen anderen Veranstaltungsort im Umkreis von 10 km vom ursprünglichen Veranstaltungsort zu verlegen.
6.3 Im Falle einer Verlegung behalten die Tickets ihre Gültigkeit für den jeweiligen Ausweichtermin. Die Verlegung berechtigt den Besucher nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch gegen Rückzahlung des Ticketpreises. Nur im Fall einer endgültigen Absage der Veranstaltung ist der Besucher berechtigt, vom Veranstalter die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich gegebenenfalls angefallener Vorverkaufsgebühren und Versandkosten zu verlangen.
§ 7 – Sonstige Haftung
7.1 Für Schäden der Besucher haftet der Veranstalter im Übrigen nur dann, wenn (a) der Veranstalter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder (b) der Schaden auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
7.2 Sofern der Veranstalter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben, ist die Haftung auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit, wegen zugesicherter Eigenschaften, bei einer Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt von den vorgenannten Haftungsausschlüssen und -beschränkungen unberührt.
§ 8 – Sonstige Bestimmungen
8.1 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die soweit wie möglich dem entspricht, was die Parteien nach Sinn und Zweck dieses Vertrages und zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten.